Der Bundestag hat eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2025) beschlossen, die am 01.04.2025 in Kraft getreten ist. Die wichtigste gesetzliche Änderung stellt die Verlängerung der Fördermöglichkeit von KWK-Anlagen sowie Wärme- und Kältenetzen und -speichern über den 31.12.2026 hinaus dar.
Referent:
Experten von Campus EW
Veranstaltungsort:
Microsoft Teams
Datum:
13.10.2025
Uhrzeit:
10.00 Uhr - 13.15 Uhr
Investition:
350 EUR (netto) pro Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.
250 EUR (netto) pro 2. Teilnehmer aus einem Mitgliedsunternehmen
450 EUR (netto) für Nicht-Mitglieder