Energieversorgungsunternehmen müssen ab dem 19. Juni 2026 einen gut sichtbaren "Widerrufsbutton" auf ihrer Website bereitstellen. Ziel dieser neuen Regelung ist es, den Widerruf von Verträgen ebenso einfach zu gestalten, wie den Vertragsschluss selbst – nämlich mit wenigen Klicks. Die neue Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die den Verbraucherschutz stärken soll und die Einführung einer europaweit "funktionierenden und leicht zugänglichen" elektronischen Widerrufsmöglichkeit anstrebt. Unser Online-Workshop erläutert Hintergründe und gesetzliche Grundlagen und gibt Tipps für die Umsetzung auf der Website.
Referent:
Experten von BBH
Veranstaltungsort:
Microsoft Teams
Datum:
25.11.2025
Uhrzeit:
10.00 Uhr - 11.30 Uhr
Investition:
350 EUR (netto) pro Teilnehmer bei einer Mitgliedschaft im ARGEnergie e.V.
250 EUR (netto) pro 2. Teilnehmer aus einem Mitgliedsunternehmen
450 EUR (netto) für Nicht-Mitglieder
